Sonderplatzregeln
Sonderplatzregeln
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Hemmnisse (R. 16.1)
a) Wege mit künstlicher Oberfläche, sowie alle gelben und roten Pfähle sind unbewegliche Hemmnisse.
b) Die Pfosten zwischen Bahn 2 und 3 kennzeichnen „AUS“ für Bahn 2, und sind für Bahn 3 unbewegliche Hemmnisse.
c) Von ungewöhnlichen Platzverhältnissen, angepflockten Jungpflanzen und blau gekennzeichneten Wintergrüns muss Erleichterung in Anspruch genommen werden.
d) Mit Sprühfarbe oder mit Flatterband markierte Flächen gelten als ungewöhnliche Platzverhälntisse.
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Natursteinmauern, Findlinge (R. 2.3)
Große Natursteine (auch zur Abdeckung von Drainagen) und alle Naturstein-Mauern sind Bestandteil des Platzes. -
Betretungsverbot für Biotope (R. 2.4)
Besonders schützenwerte Flächen sind durch Schilder oder durch zusätzliche grüne Markierungen auf den Pfählen gekennzeichnet. Für diese Flächen gilt ein absolutes Betretungsverbot.