HERZLICH WILKOMMEN



Sonderplatzregeln

Sonderplatzregeln

  1. Hemmnisse (R. 16.1)
    a) Wege mit künstlicher Oberfläche, sowie alle gelben und roten Pfähle sind unbewegliche Hemmnisse.
    b) Die Pfosten zwischen Bahn 2 und 3 kennzeichnen „AUS“ für Bahn 2, und sind für Bahn 3 unbewegliche Hemmnisse.
    c) Von ungewöhnlichen Platzverhältnissen, angepflockten Jungpflanzen und blau gekennzeichneten Wintergrüns muss Erleichterung in Anspruch genommen werden.
    d) Mit Sprühfarbe oder mit Flatterband markierte Flächen gelten als ungewöhnliche Platzverhälntisse.
  1. Natursteinmauern, Findlinge (R. 2.3)
    Große Natursteine (auch zur Abdeckung von Drainagen) und alle Naturstein-Mauern sind Bestandteil des Platzes.
  2. Betretungsverbot für Biotope (R. 2.4)
    Besonders schützenwerte Flächen sind durch Schilder oder durch zusätzliche grüne Markierungen auf den Pfählen gekennzeichnet. Für diese Flächen gilt ein absolutes Betretungsverbot.